Reiserecht und Corona

Die angeordneten Maßnahmen der Regierungen haben nicht nur auf das Arbeits- und Wirtschaftsleben erhebliche Auswirkungen, sondern stellen eine – oft lange schon gebuchte Reise – in Frage.

Der Reisende fragt sich dann, wie wer verfahren kann und wer die Reisekosten trägt.

Da sich die Situation fast täglich ändert, gibt es dafür keine pauschalen Antworten, und natürlich existieren noch keine Urteile zu den Auswirkungen dieser Pandemie.

Grundsätzlich kann man jedoch annehmen, dass für die Fälle in denen die Durchführung der Reise unmöglich wird, weil die Grenzen des Ziellandes geschlossen sind, Visa entzogen wurden oder nur eine Reisewarnung des Außenministeriums existiert, eine kostenloser Rücktritt des Reisenden (vor Antritt der Reise) möglich ist.

Leider stellen sich die meisten Reiseveranstalter derzeit noch auf den Standpunkt, dass dies das Problem des Reisenden sei und  behalten willkürlich Stornierungsgebühren ein.

Gerne berate ich Sie zu diesen Fragen, natürlich auch telefonisch.

Magnus von Treyer

Rechtsanwalt

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