Mängel am Urlaubsort

Leider wird der wohlverdiente Urlaub oft getrübt, wenn nicht das gehalten wird, was der Prospekt vollmundig versprach. Ob dies nun schmutzige Betten, Ungeziefer im Zimmer, ein unbenutzbarer Swimmingpool oder einfach nur schlechtes Essen sind, nach der Reise möchte man einen Teil des bezahlten Reisepreises vom Reiseveranstalter zurück haben. Die Erfahrung zeigt, dass viele Urlauber ihre Ansprüche nicht durchsetzen können, weil sie dies nicht richtig vorbereitet haben.

Wenn Sie einen Mangel bemerken, ist es notwendig, dass Sie die örtliche Reiseleitung darüber informieren. Dies soll der Reiseleitung die Möglichkeit geben, den Mangel zu beseitigen und die Kunden doch noch zufrieden zu stellen. Gibt es keine Reiseleitung, rufen Sie direkt beim Reiseveranstalter an. Die Nummer finden Sie bei Ihren Buchungsunterlagen. Ist da auch wiederholt niemand erreichbar, sollten Sie für die versuchte Mängelanzeige Mitreisende als Zeugen hinzuziehen. Die Tatsache, dass ein Zeuge dem Telefonat zuhört müssen Sie offen legen. Lassen Sie sich die Heimatadresse des Zeugen und halten Sie die Mängel auf Fotos fest! Nach der Reise können Sie Ihre Ansprüche dann beim Reiseveranstalter anmelden. Gerne helfe ich Ihnen dabei.

Kontakt:
p11 Rechtsanwälte
Rechtsanwalt
Magnus von Treyer,
Tel. 089-203 57 000
vontreyer@p11-rechtsanwaelte.de

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