Ihre Rechte bei Flugannullierung oder Verspätung

Oft muss man am Flughafen erfahren, dass der gebuchte Flug gestrichen wurde bzw. erst ein paar Stunden später startet. Dies ist für die Reisenden sehr ärgerlich, weil es sämtliche Urlaubspläne durcheinanderbringt. Was viele nicht wissen, ist, dass ihnen ein ver­­schuldensunabhängiger Anspruch auf Schadensersatz zusteht, wenn ein Flug nicht so wie versprochen durchgeführt wird. Dieser Anspruch entfällt nur, wenn höhere Gewalt wie Vulkanausbrüche, Fluglotsenstreiks oder besondere Unwetterlagen im Spiel ist.

In folgenden Fällen können Sie Ansprüche geltend machen:

Überbuchung
Sie werden nicht befördert, weil der Flug überbucht ist. Überbuchungen werden regelmäßig von Fluggesellschaften in Kauf genommen, um eine maximale Auslastung zu erreichen. Dabei wird darauf spekuliert, dass regelmäßig Reisende kurzfristig einen Flug nicht antreten.

Annullierung oder Verspätung von mehr als drei Stunden

Wenn der Flug ganz gestrichen wird oder Sie mehr als drei Stunden auf den Flug warten müssen.

Diese Ansprüche haben Sie:

– Sie haben Anspruch auf eine Ersatzbeförderung bzw. bei Nichtbeförderung auf Rückerstattung des Flugpreises binnen einer Woche.

– Weiter haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen (Verpflegung, Hotel, zwei Telefonate)

– Dazu kommt ein Schadensersatzanspruch, der je nach Entfernung des Reiseziels zwischen 250 € und 600 € beträgt.

Unser Team von p11 Rechtsanwälten steht Ihnen für Fragen natürlich zur Verfügung:

Kontakt: kontakt@p11-rechtsanwaelte.de, Tel: +49-89-203 57 000

Magnus von Treyer, Rechtsanwalt

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